Nicht vergessen: Die ePA (elektronische Patientenakte) & der digitalem Impfpass kommt! Widerspruchs-Frist bis 31.12.2024

Server. Quelle: Pixabay

Wer es, also Leser aus Deutschland, für seine ggf. in Deutschland gesetzlich versicherte Person noch nicht getan hat, mag es gerne nachholen. Ansonsten wird für “eure” Gesundheitsdaten eine “elektronische Akte” angelegt, inkl. digitalem Impfausweis & Co. So schreibt der Bayrische Rundfunk:

“Ab 2025 bekommt jeder, der gesetzlich krankenversichert ist und nicht aktiv widerspricht, die elektronische Patientenakte. Teil davon ist der digitale Impfpass.” [2]

Dass diese Daten nicht “verschlossen werden” ist ebenfalls schon beschlossen. Dass IT-Systeme sowieso nie 100% sicher sind, ist ein Allgemeinplatz. Das BMG dazu [3]:

“Das FDZ Gesundheit schafft einen geschützten und vertrauenswürdigen Raum (sogenannte Sichere Verarbeitungsumgebung) für die Nutzung der Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten sowie zukünftig der Daten aus elektronischen Patientenakten (ePA). Die Daten werden also auf einer sicheren Umgebung für die Forschung zugänglich gemacht, aber nicht herausgegeben.”

Wie kann man Daten zugänglich machen, ohne diese herauszugeben?! Naja, “Details”. Das BMG weiter [3]:

“Das Forschungsdatenzentrum stellt auf Antrag für die Verbesserung der Versorgung qualitativ hochwertige und repräsentative Daten  zur Verfügung. Dafür werden die Daten pseudonymisiert, also ohne direkt personen-identifizierende Informationen, wie Name, Geburtsdatum und Adresse, und unter Einbeziehung der Vertrauensstelle im Robert Koch-Institut im BfArM zusammengeführt. Die Pseudonymisierung bezieht sich auch auf Leistungserbringende.”

Hohn! Dass man, hat man mal genug Daten, eine Pseudonymisierung rückgängig machen kann, wurde schon vielfach gezeigt. Was heute nicht möglich erscheint, das geht dann in 5 oder 10 Jahren! Das “vertrauenswürdige” RKI ist zudem weisungsgebunden und gerade nicht unabhängig und / oder vertrauenswürdig! Wer die RKI-Files verfolgt hat, weiß dies. Das BMG weiter [3]:

“Um zum Beispiel die Vorteile von Künstlicher Intelligenz (KI) nutzen zu können, braucht es genau diese strukturierten Daten. Das ist vor allem für neue Präventions-, Diagnose- und Behandlungsverfahren wichtig – denn KI kann nur so gut sein, wie die Daten, mit der sie entwickelt wird.”

Genau! Man will ja schließlich wissen was passiert, wenn man …. “komische Dinge macht”.

Wenn man Dinge besser machen wollte, müsste man erst einmal grob das lehren und umsetzten, was hier im Blog & anderswo steht. Aber damit würde, von bestimmten Interessen, zu wenig Geld verdient. Keine KI, die mit viel Geld von “bestimmten Interessen” entwickelt wird, wird daran etwas ändern – da bin ich mir sicher. Denn, wie das BMG richtig bemerkt [3]:

KI kann nur so gut sein, wie die Daten, mit der sie entwickelt wird”.

Genau!

Also: Suchmaschine anwerfen und “ePA Widerspruch <Krankenkassenname>” eingeben und los!

Wie gruselig das Ganze ist macht auch der Fachvortrag vom CCC klar [1]. Ab min. 45 gibt es noch mal eine Zusammenfassung mit den Implikationen.

Mit bestem Gruß,

H.C.


Links / Quellen

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