EMF 20: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): WLAN >>nicht<< am Arbeitsplatz

WLAN-Router am Arbeitsplatz sollten vermieden werden – so das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Bild-Quelle: Pixabay

Vorweg: Dieser Beitrag ist als Argumentationshilfe gedacht – für Menschen mit Elektrosensitivität und (zu viel) WLAN, Smartphone, Schnurlos-DECT & Co. am Arbeitsplatz. Die folgenden ‘Erkenntnisse’ sind ja in diesem Blog nichts neues.

In einer Broschüre des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) [1], auf die mich ein Artikel in der diagnose:funk Kompakt 3/2019 aufmerksam gemacht hat, rät dieses (also das BfS), WLAN-Router nicht in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsplatz bzw. ständigen Aufenthaltsorten aufzustellen, Kabelverbindungen zu bevorzugen und Reichweitenbegrenzungen (meint: Sendeleistungsbegrenzung ala FritzBox!) einzuschalten. Dies alles um: “um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten”.

Wenn “Die” wüssten was man heute schon an Risiken in Bezug auf WLAN, Mobilfung und EMF generell kennt…. 

Hinweis: Für mehr zum Thema EMF, Mobilfunk & Co. schaut mal auf meine Seite zu EMF & Co.

Der Text des BfS zu “Empfehlungen und Vorsorge” für WLAN & Blutetooth

Ganz genau steht in dem Dokument [1]:

2.) Der Trend zu portablen und mobilen Funkanwendungen führt insgesamt zu einer vermehrten Belastung gegenüber hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt generell, die persönliche Strahlenbelastung zu minimieren, um mögliche, aber bisher nicht erkannte gesundheitliche Risiken gering zu halten. Einfache Maßnahmen sind hierfür:

  • Bevorzugen Sie Kabelverbindungen, wenn auf Drahtlostechnik verzichtet werden kann.
  • Vermeiden Sie die Aufstellung von zentralen WLAN-Zugangspunkten in unmittelbarer Nähe der Orte, an denen sich Personen ständig aufhalten, zum Beispiel am Arbeitsplatz.
  • Falls vorhanden, stellen Sie die Reichenweitenbegrenzung ein, um die maximale Strahlungsleistung zu reduzieren.

Was bedeutet das aus meiner Sicht? Kommt gleich!

Vorher möchte ich noch andere Empfehlungen des BfS ‘zum besten’ geben – nämlich zum ‘Händy’. Auch hier hat das BfS Tips zum Umgang, wie ich schon in einem Artikel zu den SAR-(Grenz)Werten berichtete, die kaum ein Smartphone einhält [2] (Gekürzt):

Die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit Handys in Körpernähe auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die Felder, denen man beispielsweise durch benachbarte Mobilfunkbasisstationen ausgesetzt ist. 

  • Nutzen Sie das Festnetztelefon, wenn Sie die Wahl zwischen Festnetz und Handy haben.
  • Halten Sie Telefonate mit dem Handy möglichst kurz.
  • Telefonieren Sie möglichst nicht bei schlechtem Empfang, wie zum Beispiel im Auto ohne Außenantenne. Je schlechter die Verbindung zur nächsten Basisstation ist, desto höher muss die Leistung sein, mit der das Handy sendet ….
  • Nutzen Sie Head-Sets….
  • Schreiben Sie Textnachrichten. Dabei halten Sie das Handy nicht am Kopf.

Uff… wer macht das? Wer macht sein Smartphone aus, so das dieses nicht im Auto, Bus, der Bahn & Co. ständig bei schlechtem Empfang im Hintergrund Synchronisiert, Sendet, Empfängt, Updated & Co.? Wer nutzt ‘noch’ Kabelgebundene Head-Sets und Kopfhörer? Wer hält sich ‘Kurz’? Oft fordern ja sogar die Arbeitgeber noch universelle Erreichbarkeit und das der Mitarbeiter ein Smartphone hat – oder die Kassiererin ein Headset nutz (z.B. mit DECT-Funk, welcher ja auch Mega-Gruselig ist).

Was bedeuten diese zwei ‘offiziellen Warnungen’ zum Umgang mit WLAN, Bluetooth & Mobilfunk (Smartphone) aus meiner Sicht?

Ganz klar das, was ich hier auch schon zig mal im Blog ausgebreitet habe: Auch das BfS ist sich (meiner Lesart nach) im klarem das eine Konstante ’24-7′ (24h & 7 Tage die Woche) Dauerbeschallung mit Mikrowellen aller Art (-> Frequenzen, Modulationen und Intensitäten) nicht gut ist. Zwar wird immer wieder verharmlost – aber man möchte ja (zumindest im ‘Kleingedruckten’) auch gewarnt haben – falls es in 5, 10 oder 20 Jahren mal zum großen ‘A-Ha Erlebnis’, Klagen & Co. kommt.

  • Was nun, wenn einem ein Arbeitgeber faktisch dazu zwingt mit Smartphone, DECT-Schnurlos-Telefon, WLAN-Notebook, Tablet & Co. zu arbeiten?
  • Was, wenn über all in den Arbeitsräumen und im Flur – ggf. nur 1-5 Meter von einem Entfernt – die WLAN-Router stehen?
    • Oder direkt unter meinen Füßen bzw. über meinem Kopf (-> ‘Die Welt ist 3D’ -> Stockwerk drüber / drunter…)
  • Was ist mit dem WLAN-Notebook auf dem man Tippt? Das ist ja quasi auch ein ‘WLAN-Router’?
    • Meint: Der WLAN-Notebook (oder das Tablet) senden ja wie ein WLAN-Router – nur direkt vor oder auf einem!

In Bezug auf ein Handy (-> heute Smartphone) schreibt das BfS ja das dieses durch die unmittelbare Nähe viel schädlicher ist, also eine ggf. viele hundert meter entfernte Mobilfunk-Basis-Station. Insofern sollte auch ein WLAN-Notebook gefährlicher sein, als ein WLAN-Router, der ggf. 10 Meter entfernt ist. Zumindest sehe ich und mein Messgerät das so. Ist es natürlich ein neuartiger 4-fach MIMO, etc. pp Router – mit 2,5 GHz und 5 GHz Kombi-Funk – dann ist der Router auch in 10 m Entfernung gruselig (speziell, wenn viele Menschen Drahtlos mit WLAN arbeiten).

Ein Beispiel zu den Konsequenzen möchte ich jedoch hier zum Nachdenken mit geben..

also, was das alles (für mich) im Kontext Arbeitsplatz & Firmenumfeld bedeutet:

  • Alle PC’s, Notebooks, Drucker, Scanner, Maschinen, etc. pp. müssten per Kabel vernetzt sein.
  • WLAN- und WLAN-Router gäbe es maximal in Meeting-Räumen
    • Wobei dieser dann nur bei Bedarf und kurzzeitig angeschaltet wird.
    • Natürlich auf minimaler Leistungs-Stufe – welche gerade so für den Meeting-Raum reicht
    • und auch nur, wenn alle dem zustimmen, also z.B. kein Elektro-Sensitiver im Raum ist.
  • Schnurlostelefone gäbe es gar nicht
    • Speziell da auch andere (ungefragt!) durch die Strahlungen von Handteil & Basis-Station betroffen sind.

Jeder mag selber weiter denken & sich Fragen (u.a. in Bezug auf den Gesundheitsschutz):

  • Welche Rechte ergeben sich aus allem für Arbeitnehmer? 
  • Welche Pflichten entstehen für Arbeitgeber?

‘Stoff’ zum Nachdenken…. natürlich nur, wenn man selber so weit ist auf das eigene Smartphone & Co. bereits verzichtet zu haben….

Warum ist dieses Dokument vom BfS als Argumentationsgrundlage so wichtig?

Das BfS glänzt aus meiner Sicht in der Regel gerade nicht mit besonderen Verdiensten in Bezug auf die Vorsorge bei Belastungen, die für den Menschen (aber auch Tiere und Pflanzen) von elektromagnetische Feldern ausgehen. Unter anderem ist dort der Sitz der ICNIRP – einer privaten Nicht-Regierungs-Organisation (NGO), welche die ganz stark umstrittenen (und nicht nur aus meiner Sicht ungenügenden) ‘internationalen Grenzwerte’ festlegt. Menschen die sich mit der Thematik schon länger beschäftigen wissen ‘wie der Hase läuft’….

Gerade deswegen – und wegen der offiziellen Stellung des BfS in diesen Fragen – sind Aussagen in Bezug auf Vorsicht, Schädlichkeit und Vorsorge aus meiner Sicht auch von Arbeitgebern, Behörden, Gerichten sehr, sehr ernst zu nehmen und faktisch nicht diskutabel.

Anders und allgemein ausgedrückt: Wenn ein ‘Verharmloser’ mal konkret wird und Zweifel äußert – dann sollte man dieses wirklich ernst nehmen!

Mein Fazit

Ich habe in diesem Blog schon sehr viel über EMF & Co. geschrieben – insofern spare ich mir bei diesem Artikel ein richtiges Fazit und würde mich freuen wenn auch Menschen die die ganze Sache mit dem WLAN, Mobilfunk & Co. ‘nicht so kritisch’ sehen – darüber nachdenken würden.

Mobilfunk, WLAN & Co. ist wie Rauchennur das dieser Rauch jede Wand passiert und ich mich kaum (oder gar nicht) vor dem Rauch anderer Schützen kann. Klar, ich kann meine Arbeit kündigen, in den Wald ziehen, Städte, das Kino, Konzerte, Kundgebungen, Supermärkte, etc. pp. vermeiden – aber kann dies die Lösung sein? Ich denke nicht. Und was dasn (Funkzeugs) alles mit den Kindern in unserer Gesellschaft macht – darüber scheint kaum einer nachzudenken…

Der wichtigste und erste Schritt ist allerdings der Sendemast in der eigenen Hosentasche…. bzw. der eigenen Hand…

Update: Als ggf. pikante Ergänzung, möchte ich diesem Beitrag hinzufügen, das das BfS die 2012er Version des Info-Blatts im Juli 2019 durch eine deutlich verharmlostere Version ersetzt hat. Jeder mag sich seinen Teil denken…


Quellen / Links

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